KI-Bilder auf Websites: Müssen sie gekennzeichnet werden?
Was Unternehmen und Selbstständige beachten sollten.
Eigentlich sollte dieser Artikel über KI-Bilder deutlich länger und detaillierter werden. Ich habe mich jedoch entschieden, mich auf die Punkte zu konzentrieren, die aus meiner Sicht wirklich kritisch zu betrachten sind.
Künstliche Intelligenz verändert aktuell die Art und Weise, wie Websites erstellt werden. Mit modernen KI-Tools lassen sich heute innerhalb weniger Minuten professionelle Bilder, Illustrationen und Marketinggrafiken erzeugen — oft kaum noch von echten Fotos zu unterscheiden.
Aus diesem Grund wurde der "EU AI Act" geschaffen, um Verbraucher vor Desinformation und Manipulation (Deepfakes) zu schützen.
Mit dem neuen "EU AI Act" kommen schrittweise neue Transparenzpflichten für KI-Inhalte hinzu. Ab dem 2. August 2026 treten wichtige Regelungen des sogenannten „Artikel 50“ in Kraft. Dabei geht es unter anderem um Transparenz bei KI-generierten oder manipulierten Inhalten.
Unternehmen und Selbstständige sollten dieser Transparenzpflicht nachkommen und KI-generierte Bilder auf Ihren Webseiten kennzeichnen.
Hier eine Liste von KI-Bildern, die Sie auf Ihrer Website besser nicht einsetzen sollten:
- angebliche Mitarbeiterfotos,
- simulierte Kundensituationen,
- nicht existierende Geschäftsräume oder Firmensitze,
- unrealistische Darstellungen von Leistungen oder Ausstattung,
- nicht existierende Geräte oder Maschinen — insbesondere mit Markenlogos,
- irreführende oder falsche Tatsachen,
- erfundene Referenzen oder Bewertungen.
Problematisch wird es also immer dann, wenn KI-Bilder wie echte Fotos wirken und dadurch ein falscher Eindruck entsteht. Je realistischer ein Bild erscheint, desto eher nehmen Besucher an, dass die dargestellten Inhalte tatsächlich existieren. Unter Umständen kann dies als irreführende Darstellung bewertet werden — insbesondere im Wettbewerbsrecht.
Was ist aktuell eine sinnvolle Lösung zur Kennzeichnung von KI-Bildern?
Eine einfache und praktikable Lösung ist ein allgemeiner Hinweis im Footer oder Impressum. Zum Beispiel: "Auf dieser Website werden teilweise KI-generierte Bilder und Illustrationen verwendet". Das wirkt professionell, schafft Transparenz und reduziert mögliche rechtliche Risiken.
Zusätzlich sollten Sie bei besonders realistischen Bildern einen kurzen Hinweistext direkt auf dem Bild oder unterhalb des Bildes darstellen - idealerweise auch im ALT-Text. Zum Beispiel: "KI-generiert" oder "KI-generierte Visualisierung"
Fazit
KI-generierte Bilder werden in den kommenden Jahren ein normaler Bestandteil moderner Websites sein. Gleichzeitig steigen jedoch auch die Anforderungen an Transparenz und Glaubwürdigkeit. Wer KI sinnvoll nutzt, transparent kommuniziert und keine irreführenden Inhalte veröffentlicht, ist bereits heute deutlich besser auf kommende Regelungen vorbereitet.
Hinweis / Disclaimer
Dieser Beitrag dient als praxisnahe Orientierungshilfe und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten rechtlichen Fragen sollte stets ein Rechtsanwalt oder eine entsprechend qualifizierte Fachperson konsultiert werden.